Kontakten
Das städtische Informations- und Tourismus-Zentrum
Magistrat der Stadt Zlín
náměstí Míru 12
760 01 Zlín
Telefonnumer: +420 577 630 222, +420 577 630 270
E-mail: is@zlin.eu
Öffnungszeiten
Montag | 7.30–18.00 |
Dienstag | 7.30–18.00 |
Mittwoch | 7.30–18.00 |
Donnerstag | 7.30–18.00 |
Freitag | 7.30–17.00 |
Saison: Mai – September |
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geöffnet auch samstags | 9.00–15.00 12.00–12.30 Mittagspause |
Unsere Dienstleistungen
- wir erteilen Auskünfte über die Unterkunft, Verpflegung, Kulturveranstaltungen in der Region u. dergl.,
- wir stellen sämtliche gedruckte Informationsunterlagen des Magistrats der Stadt Zlín zur Verfügung, insbesondere:
- Magazin Zlín,
- Karten,
- Broschüren,
- Einladungen zu den vom Magistrat der Stadt Zlín organisierten Veranstaltungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind,
- wir verkaufen Werbeartikel, Souvenirs und Publikationen über Zlín,
- wir verkaufen Eintrittskarten für die Bohuslav Martinů Philharmonie, Alternativa - Kulturinstitut Zlín und für ausgewählte Kulturvorführungen, Konzerte und Veranstaltungen in Zlín und seiner Umgebung,
- wir bieten das öffentliche Internet und Kopierdienstleistungen – Tarifbuch von gewährten Dienstleistungen,
- wir gewähren Dienstleistungen im Rahmen des Programms Radfahrer willkommen,
- wir sichern die Agenda des Fundbüros,
- wir gewähren erste Informationen für Klienten, die zum Magistrat der Stadt Zlín kommen,
- wir stellen Formulare bereit und geben Anweisungen zu ihrem Ausfüllen,
- wir nehmen Beschwerden, Anträge, Anregungen und Impulse für die Tätigkeit des Magistrats der Stadt Zlín entgegen,
- wir stellen beglaubigte Auszüge aus dem CzechPOINT (Grundbuchkataster Handels- und Gewerbezentralregister, Strafregister von natürlichen Personen, Strafregister von juristischen Personen, Liste von qualifizierten Lieferanten, Zentralregister von Fahrern) aus,
- wir koordinieren die Vorbereitung, Aktualisierung und Erteilung von Informationen gemäß dem Gesetz Nr. 106/99 Ges. Slg. über den freien Zugang zu Informationen - Tarifbuch,
- wir stellen Entscheidungen über die Verweigerung des Antrags auf Erteilung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/99 Ges. Slg. aus und nehmen Berufungen gegen die Entscheidung über die Verweigerung des Antrags auf Erteilung von Informationen an.